Wird der Bedürftige vom medizinischen Dienst in einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) eingestuft, besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung zu beantragen. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen. Wohnen mehrere Personen mit einem Pflegegrad zusammen, kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen.
Ein Antrag auf „Bezuschussung zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds“ kann sowohl für neue als auch für gebrauchte Treppenlifte gestellt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Zuschüsse und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Sollten Sie keinen Zuschuss durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse erhalten, gibt es alternative Kostenträger wie die Unfallversicherung, KfW-Bank, Agentur für Arbeit oder das Sozialamt. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter und informieren Sie.