Wird der Bedürftige vom medizinischen Dienst in einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) eingestuft, besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung zu beantragen. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen. Wohnen mehrere Personen mit einem Pflegegrad zusammen, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen.
Zuschuss für Treppenlifte.
Zuschuss für Treppenlifte
Die Anschaffung eines Treppenlifts kann mit hohen Kosten verbunden sein. Zum Glück besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Anschaffungskosten durch die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse übernommen werden kann. Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person mit Pflegegrad sind möglich!Unsere Berater können Sie in einem Beratungsgespräch über die Zuschüsse informieren und Ihnen bei der Antragstellung helfen.
Ein Antrag auf „Bezuschussung zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds“ kann sowohl für neue als auch für gebrauchte Treppenlifte gestellt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Zuschüsse und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Sollten Sie keinen Zuschuss durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse erhalten, gibt es alternative Kostenträger wie die Unfallversicherung, KfW-Bank, Agentur für Arbeit oder das Sozialamt. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter und informieren Sie.

Tipps für die Beantragung eines Zuschusses bei der Pflegekasse
Die Anschaffung eines Treppenlifts muss gut überlegt sein. Lassen Sie sich durch ein persönliches Telefonat oder durch einen Berater vor Ort ausführlich und individuell über die Möglichkeiten beraten.
- Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.
- Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, informieren wir Sie gerne, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.
- Schicken Sie den Kostenvoranschlag an die Pflegekasse. Maßnahme ist hier nicht die Bestellung, sondern die Montage. Dies bedeutet, dass Sie den Lift bereits bestellen dürfen, bevor die Pflegekasse Ihr Einverständnis gegeben hat, wenn Sie den Antrag vor der Montage an die Pflegekasse gesandt haben. Dies ermöglicht Ihnen eine wesentlich kürzere Wartezeit auf Ihren Treppenlift. Wir informieren Sie gerne, wie Sie alle gesetzlichen Regeln einhalten.
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