Werden Sie vom medizinischen Dienst in einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) eingestuft? In diesem Fall können Sie einen Zuschuss durch die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung beantragen. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen. Wohnen mehrere Personen mit einem Pflegegrad zusammen, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen.
Zuschuss für Treppenlifte
Zuschuss für Treppenlifte
Die Anschaffung eines Treppenlifts kann mit hohen Kosten verbunden sein. Zum Glück besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Anschaffungskosten durch die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse übernommen werden kann. Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person mit Pflegegrad sind möglich. Unsere Berater können Sie in einem Beratungsgespräch über mögliche Zuschüsse informieren und Ihnen bei der Antragstellung helfen.
Ein Antrag auf „Bezuschussung zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds“ kann sowohl für neue als auch für gebrauchte Treppenlifte gestellt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Zuschüsse und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Sollten Sie keinen Zuschuss durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse erhalten, gibt es alternative Kostenträger wie die Unfallversicherung, KfW-Bank, Agentur für Arbeit oder das Sozialamt. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter und informieren Sie.
Fördermöglichkeiten für Treppenlifte in Nordrhein-Westfalen
Der Einbau eines Treppenlifts ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, weiterhin selbstständig in ihrem eigenen Zuhause zu leben. In Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen Ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Pflegekasse – Zuschuss bis zu 4.180 Euro
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro durch die Pflegekasse. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt, kann der Gesamtzuschuss bis zu 16.720 Euro betragen. Die Pflegekasse kann ggf. ein medizinisches Gutachten anfordern.
Antragstellung: Wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse – und zwar vor dem Kauf des Treppenlifts
Regionale Förderung in NRW
Nordrhein-Westfalen bietet zusätzliche regionale Fördermöglichkeiten:
- Sonderzuschuss NRW: Als Rollstuhlfahrer erhalten Sie in NRW einen Zuschuss bis zu 7.000 Euro beim Treppenlift-Kauf.
- NRW.BANK: Diese Landesbank vergibt zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro für barrierereduzierende Maßnahmen.
- Kommunale Programme: Viele Städte und Gemeinden in NRW bieten eigene Förderprogramme oder Unterstützung bei der Antragstellung. Fragen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
- Sozialamt: Diese Stelle hilft, wenn keine andere Stelle zahlt und Ihre finanzielle Lage es erfordert.
- Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft: Benötigen Sie einen Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Einschränkung, die eine Folge Ihrer beruflichen Tätigkeit ist, dann können diese Stellen unterstützen.
- Steuerliche Vorteile: Unter bestimmten Bedingungen können Sie Treppenlifte steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Erkundigen Sie sich bei einem Steuerberater oder dem örtlichen Finanzamt.
Fazit
In NRW haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die Kosten für einen Treppenlift zu reduzieren.
Wichtig: Klären Sie vor dem Treppenlift-Vertragsabschluss, ob Sie eine Förderung erhalten.
Benötigen Sie Hilfe oder weitere Informationen zu Treppenliften? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Experten.
Tipps für die Beantragung eines Zuschusses bei der Pflegekasse
Die Anschaffung eines Treppenlifts muss gut überlegt sein. Lassen Sie sich durch ein persönliches Telefonat oder durch einen Berater vor Ort ausführlich und individuell über die Möglichkeiten beraten.
- Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.
- Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, informieren wir Sie gerne, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.
- Schicken Sie den Kostenvoranschlag an die Pflegekasse. Maßnahme ist hier nicht die Bestellung, sondern die Montage. Dies bedeutet, dass Sie den Lift bereits bestellen dürfen, bevor die Pflegekasse Ihr Einverständnis gegeben hat, wenn Sie den Antrag vor der Montage an die Pflegekasse gesandt haben. Dies ermöglicht Ihnen eine wesentlich kürzere Wartezeit auf Ihren Treppenlift. Wir informieren Sie gerne, wie Sie alle gesetzlichen Regeln einhalten.
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