Wird der Bedürftige vom medizinischen Pflegedienst in einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) eingestuft, so die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau von einem Treppen-, Hub- oder Plattformlift mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro beanspruchen. Wohnen mehrere Personen mit einem Pflegegrad zusammen, kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen.
Ein Antrag auf „Bezuschussung zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds” kann sowohl für neue als auch für gebrauchte Modelle gestellt werden. Beantragen Sie den Zuschuss daher rechtzeitig sowie vor dem Kauf bei Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse.
Sollten Sie keinen Zuschuss durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse erhalten, gibt es alternative Kostenträger. Diese sind u.a. die Unfallversicherung, KfW, Agentur für Arbeit oder das Sozialamt. Informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Anlaufstellen.