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Zuschüsse & Finanzierungsmöglichkeiten für Treppenlifte

Wenn die eigene Treppe, die jahrzehntelang selbstverständlich war, die Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause einschränkt, kann ein Treppenlift die richtige Lösung sein, sodass Sie weiterhin sicher und selbstständig in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen können. Allerdings stellen die Anschaffungskosten für viele Menschen eine finanzielle Herausforderung dar.

 

Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihren Treppenlift kostengünstig zu realisieren. Hinzu kommt, dass wir bei Smienk neben fabrikneuen auch generalüberholte Treppenlifte mit einem attraktiven Preisvorteil anbieten.

 

Auf dieser Seite listen wir übersichtlich für Sie auf, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen und wie Sie diese nutzen können. So sind Sie gut informiert und können eine fundierte Entscheidung treffen. Alle Berater von Smienk Treppenlifte sind zudem geschult, Sie kompetent zu beraten, wie Sie beim Treppenlift-Kauf Geld sparen können. Nutzen Sie also gerne unsere Erfahrung und unser Know-how, um eine für Sie passende Finanzierung zu finden.

Pflegekassenzuschuss bis zu 4.180 € pro Person

Für die meisten unserer Kunden ist der Zuschuss der Pflegekasse die wichtigste Finanzierungsquelle. Die Pflegeversicherung unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause so anzupassen, dass Sie weiterhin selbstständig dort leben können. Konkret fördert der Zuschuss sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählt.

Treppenlift-Zuschuss Pflegekasse

Haben Sie Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse?

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, können Sie den Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass der Treppenlift:

  • die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert
  • Ihre Selbstständigkeit wiederherstellt oder bewahrt

Typische Beispiele aus unserem Alltag:

  • Eine Pflegeperson muss Sie beim Treppensteigen stützen, der Treppenlift übernimmt diese Entlastung
  • Dank des Treppenlifts können Sie sich wieder selbstständig zwischen den Etagen bewegen, ohne dabei auf Hilfe angewiesen zu sein

 

Auch wenn Sie bereits früher einen Zuschuss für andere Anpassungen erhalten haben, kann ein erneuter Anspruch bestehen, falls sich Ihre Pflegesituation verändert hat.

 

Tipp: Haben Sie noch keinen Pflegegrad? Lesen Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach, wie die Einstufung funktioniert. Dort können Sie auch einen kostenfreien Musterbrief zur Pflegegrad-Beantragung herunterladen.

Wie viel Zuschuss können Sie erhalten?

Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person im Haushalt.

 

Wenn mehrere Anspruchsberechtigte im selben Haushalt leben, dann kann dieser Betrag summiert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 16.720 € für Haushalte, in denen vier Personen mit Pflegegrad leben. Bei mehr als vier Personen wird der Gesamtbetrag anteilig verteilt.

 

Treppenlifte für gerade Treppen bieten wir ab 3.850 € an, Lifte für kurvige Treppen ab 5.990 €. Viele unserer Kunden können einen Treppenlift daher mit geringer, teilweise sogar ganz ohne Zuzahlung einbauen lassen.

 

So beantragen Sie den Pflegekassenzuschuss

Schritt 1:  Kostenvoranschlag einholen
Finden Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins heraus, welches Treppenlift-Modell am besten zu Ihren Wünschen und Ihrer Treppe passt. Im Anschluss erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie mit der Antragstellung bei der Pflegekasse einreichen können.

 

Schritt 2: Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein, bevor Sie den Treppenlift bestellen oder einbauen lassen. Wenn Sie vorher bestellen, kann die Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnen.

 

Schritt 3: Schriftliche Bestätigung abwarten
Warten Sie auf die schriftliche Bewilligung, bevor Sie mit dem Einbau beginnen.

 

Schritt 4: Treppenlift bestellen und einbauen lassen

Bestellen Sie Ihren Treppenlift und bewegen Sie sich schon bald wieder sicher und selbstständig die Treppe auf und ab.

 

Tipp: Zögern Sie nicht zu lange mit der Antragsstellung. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.

KfW-Förderprogramme für Ihren Treppenlift

Generell bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Finanzierungsmöglichkeiten an, um den Einbau eines Treppenlifts zu realisieren: Einen Förderkredit für altersgerechtes Umbauen sowie einen Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung.

Platinum

KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (Nr. 159): Aktuell verfügbar

Das Förderkredit-Angebot “Altersgerecht Umbauen” der KfW richtet sich an alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen. Der Einbau eines Treppenlifts fällt dabei unter Förderbereich 3, die Überwindung von Treppen und Stufen.

 

Im Rahmen dieses Programms können Sie einen Kredit von bis zu 50.000 € zu günstigen Zinssätzen beantragen, ein Betrag der weitaus höher liegt als die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts ab 3.850 €.

So beantragen Sie den KfW-Kredit

Schritt 1: Kostenvoranschlag einholen
Finden Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins heraus, welches Treppenlift-Modell am besten zu Ihren Wünschen und Ihrer Treppe passt. Im Anschluss erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihren Kreditantrag.

 

Schritt 2: Kredit über Finanzierungspartner beantragen
Finden Sie einen Finanzierungspartner (z.B. Ihre Bank), der den Kreditantrag für Sie erstellt. Wichtig ist, dass Sie dies noch vor dem Abschluss eines Liefer- oder Kaufvertrags tun.

 

Schritt 3: Kreditvertrag abschließen und Treppenlift bestellen

Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie Ihren Kreditvertrag abschließen. Nun können Sie Ihren Treppenlift bestellen und sich schon bald wieder sicher und selbstständig die Treppe auf uns ab bewegen.

 

Tipp: Der Einbau Ihres Treppenlifts hat Eile? Besprechen Sie dies mit Ihrem Finanzierungspartner. Ihr Finanzierungspartner kann Ihr Beratungsgespräch entsprechend dokumentieren, sodass Sie anschließend eventuell bereits einen Liefervertrag abschließen können.

KfW-Zuschuss Barrierereduzierung (Nr. 455-B): Aktuell nicht verfügbar

Das Zuschussprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss” ist derzeit leider nicht verfügbar. Dieses Programm bot bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 €) als direkten Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts.

 

Dieses Programm wurde mit Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen finanziert. Die KfW kann aktuell keine Prog­nose ab­geben, ob und wann Bundes­mittel zur Verfügung gestellt werden.

Regionale Fördermöglichkeiten für Treppenlifte in Nordrhein-Westfalen

Neben bundesweiten Programmen gibt es in Nordrhein-Westfalen auch regionale und kommunale Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen.

Zufriedener Kunde Von Smienk Treppenliften Im Wintergarten

Informationen erhalten Sie bei:

  • der NRW.BANK: Diese Landesbank vergibt zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 € für Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies zu Hause
  • dem zuständigen Bau- oder Sozialamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung: Viele Städte und Gemeinden in NRW bieten eigene Förderprogramme oder Unterstützung bei der Antragstellung. Fragen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.
  • den Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises

Da diese Programme sehr unterschiedlich sein können, lohnt sich eine individuelle Anfrage bei Ihrer Kommune. Was die meisten Programme jedoch gemein haben ist die Maßnahmenplanung sowie ein entsprechender Kostenvoranschlag als Startpunkt. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins finden wir gemeinsam heraus, welches Treppenlift-Modell am besten zu Ihrer Treppe und Ihren Wünschen passt. Im Anschluss erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für die Beantragung entsprechender Fördermittel.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Treppenlifte

    • Das Sozialamt: Diese Stelle hilft, wenn keine andere Stelle zahlt und Ihre finanzielle Lage es erfordert.
    • Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft: Benötigen Sie einen Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Einschränkung, die eine Folge Ihrer beruflichen Tätigkeit ist, dann können diese Stellen unterstützen.
    • Steuerliche Vorteile: Unter bestimmten Bedingungen können Sie Treppenlifte steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Erkundigen Sie sich bei einem Steuerberater oder dem örtlichen Finanzamt.

Nutzen Sie die Expertise unserer geschulten Berater

Wie Sie diesem Artikel entnehmen konnten, gibt es diverse Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten, die für den Einbau von sowohl neuen als auch generalüberholten Treppenliften infrage kommen. Alle Berater von Smienk Treppenlifte sind geschult, Sie kompetent über die Möglichkeiten zu beraten, wie Sie beim Treppenlift-Kauf Geld sparen können. Nutzen Sie also gerne unsere Erfahrung und unser Know-how und vermeiden Sie Fehler bei der Beantragung Ihres Pflegekassen-Zuschusses.

Berater Smienk Treppenlifte

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines unverbindlichen Beratungsgesprächs. Guter Service liegt uns am Herzen, dazu zählt auch die Unterstützung in der Suche und Beantragung der passenden Förderung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Treppenlift-Zuschuss

Der Eigenanteil hängt vom Treppenlift-Preis und dem bewilligten Zuschuss ab. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad. Bei Smienk kosten generalüberholte Treppenlifte ab 3.850 €. In diesem Fall können die gesamten Anschaffungskosten durch den Pflegekassenzuschuss gedeckt werden, der Eigenanteil liegt dann bei 0 €.

 

Nein, der Zuschuss kommt von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse. Sie können Ihren Antrag jedoch bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die ihn an die zuständige Pflegekasse weiterleitet. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € als Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte.

 

Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse vor dem Einbau. Voraussetzungen: Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und einen Kostenvoranschlag vom Treppenlift-Anbieter. Reichen Sie beide Unterlagen bei der Pflegekasse ein und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab, bevor Sie den Lift bestellen.

 

Sie haben bei jedem Pflegegrad Anspruch auf den Treppenlift-Zuschuss. Bereits ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Person. Die Förderhöhe ist bei allen Pflegegraden (1 bis 5) gleich hoch. Wichtig ist, dass der Einbau des Treppenlifts die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit wiederherstellt.

 

Die Pflegekasse bezuschusst einen Treppenlift, wenn ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und der Einbau die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Nach Bewilligung erhalten Sie bis zu 4.180 € Zuschuss.

 

Nein, ein Treppenlift gilt nicht als Pflegehilfsmittel, sondern als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Deshalb wird er von der Pflegekasse (nicht von der Krankenkasse) bezuschusst. Die Maßnahme soll die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit erhalten.

 

Ja, Treppenlift-Kosten sind theoretisch steuerlich absetzbar: entweder als außergewöhnliche Belastung (bei medizinischer Notwendigkeit mit ärztlicher Bescheinigung) oder als Handwerkerleistung (20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr). Beide Möglichkeiten können kombiniert werden und so Ihren Eigenanteil reduzieren.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Smienk GmbH keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Informationen auf dieser Seite übernimmt. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Kunden sind jedoch selbst für die tatsächliche Antragstellung verantwortlich. Ob und in welcher Höhe ein Antrag bewilligt wird, liegt in Händen der jeweiligen Förderstelle.

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